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Pfarrgemeinderatswahl am 19. März 2017
© PGR.at

Der Pfarrgemeinderat trägt für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Verantwortung. Unter der Leitung des Pfarrers gestalten Frauen und Män­ner das Pfarrleben als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen. Hier finden Sie alle Informationen zum Wahlablauf.

Pfarrgemeinderäte sind Rückgrat und Knoten­punkt des freiwilligen Engagements in der Kir­che. Durch ihren Einsatz gestalten sie aktiv das kirchliche und gesellschaftliche Leben mit. Ohne diesen Einsatz wäre in vielen Pfarrgemeinden weder die Seelsorge noch die Erhaltung der pfarrlichen Infrastruktur möglich. Mit der neuen Pfarrgemeinderatsperiode wird auch in der Erzdiözese Wien das pastorale Gremi­um und das wirtschaftliche Gremium getrennt, so wie das in den anderen Diözesen Österreichs bereits üblich ist.

Konkreter Ablauf der Wahl
© Georg Radlmair
Werner Mery ist für den korrekten Ablauf der PGR-Wahl in Altsimmering verantwortlich.

In der Pfarre Altsimmering ist Werner Mery für den korrekten Ablauf der Pfarrgemeinderatswahl verantwortlich. "Insge­samt werden 12 Pfarrgemeinderätlnnen in unserer Pfarre gewählt. Die Wahl erfolgt durch Ankreuzen der gewähl­ten Kandidatinnen auf dem vorgedruckten Stimmzettel. Dabei dürfen bis zu 12 Kandidatinnen angekreuzt werden", erklärt der Wahlleiter. Alle Kandidatinnen der Pfarre Altsimmering sind auf einer Doppelseite im Pfarrblatt vorgestellt, die am Ende des Artikels als PDF downloadbar ist.
"Ich lade Sie herzlich ein, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Für die Beantwortung von Rückfragen stehen Ih­nen die Pfarrkanzlei (Tel.: 01/769 69 32, Kontaktformular), und ich gerne zur Verfügung", betont Werner Mery.

Wahlberechtigung

Aktiv wahlberechtigt sind alle Katholikinnen, die

a)  vor dem Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben oder jünger sind, aber das Sakrament der Firmung bereits empfangen haben,

b)  am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet ha­ben oder regelmäßig am Leben der Pfarre teil­nehmen.    Diese    Feststellung    ist    von    der Wahlkommission zu treffen.

Kinder vor Erreichung der aktiven Wahlberechti­gung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den Erziehungsberechtigten ausgeübt. Beide Erziehungsberechtigten vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt.

Wählbar sind wahlberechtigte Katholikinnen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, sich zu Glauben und Ordnung der Kirche beken­nen, ihren Kirchenbeitrag zahlen und bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen.

Wahlorte und -zeiten

Pfarrkirche St. Laurenz/Kobelaasse 24:
Mi, 15. März 2017, 18:00 bis 19:30
Sa, 18. März 2017, 18:00 bis 19:30
So, 19. März 2017,  9:00 bis 12:00 und 18:00 bis 19:30

2.) Filialkirche St. Josef auf der Haide. Bleriotaasse 50:
Sonntag,   19. März 2017,   9:00 bis 12:00

3.) Briefwahl:
Ist möglich, nähere Informationen dazu sind in der Pfarrkanzlei erhältlich (Simmeringer Hauptstraße 157-159, Tel: 01/7696932, Mo., Mi, Fr., 8:00 - 12:00 Uhr)

Die   Wahlkommission   zählt   die   abgegebenen Stimmzettel nach Abschluss der Wahl aus. Das Ergebnis wird am 20. März 2017 durch An­schlag in den Schaukästen der Pfarre bekannt gegeben.




Namenstag

heute am 28. März:
Guntram, Ingbert, Johanna Maria, Wilhelm

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Gottesdienste Altsimmering

Montag   18:00 Kloster SSM
Dienstag 8:00   St. Laurenz
Mittwoch 18:00 St. Laurenz
Donnerstag 8:00   St. Laurenz
Freitag   18:00 St. Laurenz
Samstag   18:00 St. Laurenz
Sonntag 9:00 St. Laurenz
Sonntag 10:00 St. Josef

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